Wenn Sie weder Testament oder Erbvertrag hinterlassen, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge ohne Testament. Diese berücksichtigt nur Blutsverwandte, Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie Adoptivkinder. Das Gesetz unterscheidet zwischen Erben verschiedener Ordnung, die als Rangfolge zu verstehen ist. Innerhalb einer Ordnung werden zuerst diejenigen bedacht, die am nächsten mit dem Erblasser verwandt sind. Ein Verwandter erbt nicht, wenn noch ein Verwandter einer vorrangigen Ordnung vorhanden ist.
Gesetzliche Erbfolge ohne Testament
Erben 1. Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel
Erben 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben 3. Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine
Ehegatten stehen außerhalb der Ordnung "Gesetzliche Erbfolge ohne Testament", denn sie sind mit dem Erblasser nicht verwandt. Ihr Erbanteil richtet sich danach, in welchem Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) die Ehegatten lebten und danach, welche Verwandten erbberechtigt sind.