Fachanwältin für Erbrecht erklärt: Wie schreibe ich ein Testament?

Viele Menschen haben eine gewisse Vorstellung davon, was mit ihrem Nachlass einmal passieren soll. Sie wollen daher ihr Testament machen. Entscheidend ist es dann, dies formwirksam und rechtlich treffend umzusetzen. Doch wie geht man es am Besten an?

Frau gestikuliert beim Sprechen

Frau Dr. Rump, wie sollten Menschen, die ihren Nachlass mit einem Testament regeln wollen, am besten vorgehen?

Es ist grundsätzlich ein guter erster Schritt, seine Vorstellungen im Entwurf einmal selbst zu Papier zu bringen und dies dann als Grundlage für eine Beratung zu nehmen. Das ist in der Regel der effektivste und günstigste Weg.

Wenn ich meinen Testamentsentwurf aufschreibe, wie sollte ich dann den Text beginnen?

Wählen Sie eine Überschrift wie „Testament“ und einen Einstiegssatz, mit dem Sie sagen, wer Sie sind und was Sie regeln wollen. So zum Beispiel: „Ich, [Name und Adresse], regele meinen Nachlass wie folgt: … “

Dann ist die Frage, ob es ein früheres Testament gibt. Wenn ja, ist es sinnvoll, dies ausdrücklich zu widerrufen. Dann ersetzt das aktuelle Testament das frühere vollständig. Dazu schreiben Sie zum Beispiel: „Ich widerrufe alle früheren Testamente.“

Aber beachten Sie: Gibt es ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag, ist ein Widerruf nicht ohne weiteres oder gar nicht möglich. Lassen Sie sich hierzu unbedingt juristisch beraten!

Wie formuliere ich nach dem Einstieg dann die eigentliche Nachlassregelung?

Nach dem Einstieg ist zu formulieren, wer Erbe werden soll. Schreiben Sie entweder: „Zu meinem Alleinerben bestimme ich [Name und Adresse]“ oder, wenn Sie mehrere Erben einsetzen möchten:„Als Erben zu x % bestimme ich [Name und Adresse]“

Ein Erbe erwirbt nach dem Gesetz immer eine Quote am Nachlass, die daher im Testament auch ausdrücklich benannt werden sollte. Werden mehrere Erben bestimmt, muss die Summe der Erbquoten 100 % ergeben.

Welche Möglichkeiten habe ich noch, wenn ich mehrere Personen oder Organisationen in meinem Testament bedenken möchte?

Wollen Sie mehrere Personen oder Organisationen begünstigen, können Sie auch einen Alleinerben bestimmen, der sich um die gesamte Abwicklung kümmert, jedoch nicht alles behält, sondern Teile an andere abgibt. Ein solches „Abgebenmüssen“ nennt der Jurist „Vermächtnisanordnung“.

Dazu ein Beispiel: „Zu meinem Alleinerben bestimme ich meinen Neffen [Name und Adresse]. Als Vermächtnis erhält meine Freundin [Name und Adresse] das Bild [xy] und mein Patenkind [Name und Adresse] das Konto [yz].“

Jeden den Sie in Ihrem Testament begünstigen, sollten Sie mit Vor- und Nachnamen sowie aktueller Adresse benennen.

Was sollte ich beachten, wenn ich eine gemeinnützige Organisation begünstigen will?

Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation in Form eines eingetragenen Vereins begünstigen möchten, sollten Sie die Vereinsregisterdaten nennen, damit es zu keinen Verwechselungen kommt.

Sie können eine gemeinnützige Organisation mit einem Vermächtnis oder auch als Erben bedenken. Wichtig ist, dass Sie sich zu Ihrem Testament mit der oder den jeweiligen Organisationen vorab abstimmen, damit Ihr Nachlass später nach Ihren Wünschen abgewickelt wird. Ein solcher Kontakt bleibt für Sie immer unverbindlich.

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