Geldauflagen
Schenken Sie neuen Lebensmut mit einer Geldauflage
Die Zuweisung von Geldauflagen ist für ROTE NASEN eine wichtige Stütze. Dank solcher Zuwendungen ist es uns möglich, kleinen und großen Menschen Lachen und neuen Lebensmut zu schenken – in Kinderkrankenhäusern, geriatrischen Einrichtungen und Einrichtungen für Geflüchtete. Als Richter oder Staatsanwalt können Sie uns mit Ihrer Zuweisung von Geldauflagen aktiv und konkret helfen.
Unser spezielles Konto für die Zuweisung von Geldauflagen
Wir garantieren Ihnen eine schnelle, vertrauensvolle und korrekte Abwicklung. Unsere Professionalität in der Büroorganisation zeigt sich zum Beispiel durch das spezielle Geldauflagenkonto, die Dokumentation unserer Eingänge und eine präzise Kommunikation. Vordrucke wie Zahlscheine, Adressaufkleber und Informationsmaterial senden wir Ihnen gerne zu.
SozialBank
IBAN: DE58 3702 0500 0003 3192 04
BIC: BFSWDE33XXX
Ihre Ansprechpartnerin Nina Donder steht Ihnen täglich für Fragen rund um die Zuweisung von Geldauflagen zur Verfügung.
Hier lesen Sie mehr zur Transparenz und können neben der Satzung sowie dem Freistellungsbescheid auch den letzten Jahresbericht von ROTE NASEN einsehen.