Spenden bei einem Trauerfall

@Gregor Zielke

Spenden anlässlich eines Trauerfalls

Vielen Menschen ist es ein Bedürfnis, über ihre Trauer hinaus, ein Zeichen für Hoffnung und Lebensfreude zu setzen – zum Beispiel mit einer Gedenkspende für ROTE NASEN. Hinterbliebene bitten ihre Trauergäste für Clownvisiten zu spenden und verzichten dafür auf Blumen- und Kranzgeschenke. So wird ohnmächtiger Trauer Hoffnung entgegengesetzt.

So einfach funktioniert die Gedenkspende

  • Teilen Sie Ihren Trauergästen mit, dass Sie sich anstelle von Blumen, Grabgestecken oder Kränzen im Gedenken des Verstorbenen eine Spende an ROTE NASEN wünschen. Eine Trauerkarte könnte so aussehen:

Die Trauerfeier findet statt am (Datum) um (Uhrzeit) in (Ort). Statt Blumen und Kränzen bitten wir um Spenden an ROTE NASEN Deutschland e.V., IBAN: DE06 3702 0500 0020 2020 20
BIC: BFSWDE33XXX, Stichwort: In Gedenken an (Name des Verstorbenen). Für eine Spendenquittung geben Sie in der Überweisung bitte Ihren Namen und Ihre Adresse an.

Zwei wichtige Hinweise für Sie

  • Bitte informieren Sie uns über den Namen des oder der Verstorbenen, den Termin der Trauerfeier und das von Ihnen festgelegte Stichwort für die Gedenkspende (z.B. In Gedenken an Maria Mustermann).
  • Wir sind nach dem Gemeinnützigkeitsrecht berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Dazu benötigen wir von Ihnen die Anschrift der einzelnen Spenderinnen und Spender. Auf diese Weise können wir uns mit ihnen in Verbindung setzen, uns für die Spende bedanken und eine Spendenquittung versenden. Über Sammelbeträge dürfen wir gemäß Vorschriften des Finanzamtes keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

 

Ihre Ansprechpartnerin Nina Donder berät Sie zudem gerne persönlich. Sie erreichen Frau Donder unter der Telefonnummer 030 2000 763-14 oder per E-Mail: nina.donder[at]rotenasen.de

Nina Donder
Leitung Fundraising & Marketing, Geldauflagen
T: +49 30 2000 763 - 14

Hier können Sie mehr über die Transparenz und Struktur von ROTE NASEN Deutschland e.V. erfahren und neben der Satzung und dem Freistellungsbescheid auch den letzten Jahresbericht einsehen.

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