Sie haben Fragen rund um das Thema “Testament und Erbe”. Kein Problem, wir klären Sie auf
Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, was Ihnen über das eigene Leben hinaus wichtig bleibt. Wenn Sie ROTE NASEN berücksichtigen, ermöglichen Sie Menschen in schwierigen Lebenssituationen Augenblicke voller Nähe, Zuversicht und Lebensfreude.
Sie schenken kranken und leidenden Menschen Hoffnung, Trost und Lebensfreude.
ROTE NASEN sind seit 2003 ein fester Bestandteil vieler renommierter Gesundheitseinrichtungen und Kliniken. Derzeit schenken mehr als 95 ROTE NASEN Clowns jüngeren und älteren Menschen bei regelmäßigen Clownvisiten fröhliche Augenblicke.
Sie gestalten die Zukunft aktiv mit.
Eine Erbschaftsspende bietet die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus, Gutes zu bewirken, Bleibendes zu schaffen und in die Zukunft mit einzuwirken.
Von der Erbschaftssteuer befreit.
Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Ihre Testamentsspende zugunsten von ROTE NASEN Deutschland e.V. kommt somit vollständig der Unterstützung von kranken Kindern, Pflegebedürftigen sowie Geflüchteten zugute!
Unser Testamentsratgeber bietet Ihnen nützliche Informationen, Tipps und Anregungen für Ihre persönliche Nachlassplanung – ganz nach Ihrer Wahl entweder als gedruckte Version per Briefpost oder als Download-Link per E-Mail.
Im Ratgeber erfahren Sie unter anderem:
… und vieles mehr.
Sie entscheiden, was zu Ihrem Leben passt
Sie können zunächst für die Menschen sorgen, die Ihnen nahestehen, und zugleich eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen. Ob ROTE NASEN einen bestimmten Betrag erhält oder als Erbin eingesetzt wird, entscheiden allein Sie.
Vermächtnis: Mit einem Vermächtnis können Sie ROTE NASEN einen bestimmten Geldbetrag, einen prozentualen Anteil oder einen einzelnen Vermögenswert zukommen lassen. Die von Ihnen eingesetzten Erbinnen und Erben bleiben für die Abwicklung des Nachlasses verantwortlich.
Erbschaft: Sie können ROTE NASEN als Allein- oder Miterbin einsetzen. Damit übernehmen wir neben den Vermögenswerten auch die damit verbundenen Rechte, Pflichten und die Verantwortung für die Nachlassabwicklung.
Schlusserbschaft: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können sich zunächst gegenseitig bedenken und ROTE NASEN als Schlusserbin einsetzen.
Hinweis: Welche Gestaltung zu Ihrer persönlichen und familiären Situation passt, sollten Sie mit einer Fachanwältin, einem Fachanwalt oder einer Notarin beziehungsweise einem Notar besprechen.
Eine weitere Möglichkeit: Langfristig mit einem Stiftungsfonds helfen.
Was Sie von ROTE NASEN erwarten dürfen
Wer den eigenen Nachlass regelt, beschäftigt sich mit sehr persönlichen Fragen. Deshalb möchten wir Ihnen einen Rahmen geben, in dem Sie offen sprechen, Fragen stellen und Ihre Wünsche in Ruhe besprechen können. Gespräche mit uns sind vertraulich und unverbindlich. Ihre Entscheidungen stehen für uns im Mittelpunkt. Bei rechtlichen Fragen vermitteln wir auf Wunsch unabhängigen fachlichen Rat.
Wenn Sie ROTE NASEN in Ihrem Testament als Erbin einsetzen, übernehmen wir diese Verantwortung mit großer Sorgfalt. Für die praktische Abwicklung des Nachlasses arbeiten wir mit einer erfahrenen, darauf spezialisierten Nachlassverwaltung zusammen. Alle wichtigen Schritte erfolgen in enger Abstimmung mit uns.
So stellen wir sicher, dass Ihr letzter Wille respektiert, angeordnete Vermächtnisse erfüllt und persönliche Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Dazu gehören insbesondere:
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Abwicklung tragen dabei wir – mit Sorgfalt, Transparenz und Respekt vor Ihrem letzten Willen.
Sie denken darüber nach, ROTE NASEN in Ihrem Testament zu bedenken, oder haben Fragen zu einer Nachlassspende? Sprechen Sie mich gerne an. Ich nehme mir Zeit für ein persönliches Gespräch.