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Safeguarding

Was bedeutet Safeguarding?

Safeguarding umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und dem Wohlergehen aller dienen, die mit einer Organisation im Rahmen ihrer Arbeit zu tun haben. Das Augenmerk liegt dabei auf besonders vulnerablen Personengruppen und deren Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, also vor physischem, sexuellem, verbalem und emotionalem Missbrauch.

ROTE NASEN Deutschland e.V. sieht daher seine Aufgabe darin, alle, die über unseren Verein Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Pflegebedürftigen haben, über ihre Verantwortung und die Regeln im Umgang mit diesen besonders schutzbedürftigen Menschen zu informieren. Wir wollen damit verhindern, dass diese bewusst oder unbewusst durch Fehlverhalten gefährdet werden. Sollte es dennoch zu einem Übergriff kommen, können wir mit Hilfe unseres Meldesystems schnell reagieren und weiteren Schaden abwenden. 

Ein kleines Mädchen schaut aus ihrem Krankenhausbättchen mit goßen kulleraugen einer Seifenblase von einem Klinikclown hinterher
(c) Gregor Zielke

Unsere Richtlinie

Die Mission von ROTE NASEN besteht darin, Menschen Lebensfreude und ein Lachen zu schenken, wenn sie es am meisten brauchen. Wir wollen ein sicheres Umfeld für Kinder und schutzbedürftige Personen schaffen, damit diese sich bei allen ROTE NASEN-Programmen an der professionellen Kunst der Clownerie erfreuen können.

ROTE NASEN erkennt sowohl innerhalb der Organisation als auch im Kontext mit externen Partnern und Partnerinnen an, wie wichtig der Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Personen ist. Wir dulden keine Form von Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung oder Ausbeutung. Der Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Personen hat bei ROTE NASEN oberste Priorität.

Deshalb hat ROTE NASEN eine Richtlinie zum Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Personen (Safeguarding-Richtlinie) erarbeitet, um das Risiko von Gewalt und Missbrauch zu minimieren: Alle Angestellten, freiberuflichen Mitarbeitenden, Partnerinnen und Partner und sonstige Personen, die mit uns zusammenarbeiten, sind an diese Richtlinie gebunden und dazu verpflichtet, alle potenziellen Missbrauchsfälle sofort zu melden.

Die Safeguarding-Richtlinie von ROTE NASEN legt den Fokus auf folgende Punkte:

  • Sensibilisierung: Stärkung der Fähigkeiten von ROTE NASEN Künstlerinnen und Künstlern sowie Mitarbeitenden, Gewalt vorzubeugen und Anzeichen von Gefahr frühzeitig zu erkennen
  • Prävention: Vermittlung von Methoden und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt
  • Meldung: sorgfältige und verantwortungsvolle Prüfung jedes gemeldeten Verdachts durch ein geschultes Safeguarding-Team
  • Reaktion: im Verdachtsfall (Verletzung der Safeguarding-Richtlinie) umgehende Umsetzung schadensbegrenzender Maßnahmen und ggfls. Sanktionen
Haben Sie ein Anliegen zum Schutz eines Kindes oder einer schützbedürftigen Person zu melden?
Renate Pelzl
Safeguarding-Schutzbeauftragte
T: +49 30 2000 763 - 21
Maria Gundolf
Safeguarding-Schutzbeauftragte (Stellvertretung)
T: 030 2000 763 - 21
Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Albert
Ombudsmann
T: +49 30 4593-2290
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